Strafverteidiger:in: Franziska Mayer, LL.M.
Vorwurf: Verstoß gegen das BtMG
Ergebnis: Teilfreispruch, 8 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung
Wo? AG Hamburg-Harburg
Die Anklage umfasste 7 Vorwürfe hinsichtlich Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetzes.
Das Gericht musste nach aktiver Verteidigungsarbeit den Mandanten bzgl. 4 Vorwürfen freisprechen. Die Grundlage für die Anklage war ein vom Zoll abgefangenes Paket mit Marihuana aus den Niederlanden, eine anschließende Durchsuchung beim Mandanten, bei der Marihuana u.a. gefunden wurden und Chatverläufe, die bei der Auswertung des Mobiltelefons des Mandanten festgestellt wurden. Die Staatsanwaltschaft interpretierte den Inhalt der Chatverläufen und warf dem Mandanten u.a. vor, 5 kg Marihuana angekauft und anschließend verkauft zu haben, weil er seinen Chatpartner fragte, wo er 50 Eier kaufen könnte. Bzgl. dieser 5 kg stand eine Einziehung von über 32.000 € im Raum. Wie die Staatsanwaltschaft von 50 Eiern auf 5 Kg Marihuana schließen konnte, blieb bis zum Ende schleierhaft.