27. September 2022 | Defensio-Fälle Sexualstrafrecht

Belästigung bei WG-Party

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
Vorwurf: sexuelle Belästigung
Ergebnis: Einstellung
Wo: Staatsanwaltschaft Köln

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Mitbewohnerin bei einer WG-Party sexuell belästigt zu haben. In der Schutzschrift konnte herausgearbeitet werden, dass die Aussage der Mitbewohnerin unter aussagepsychologischen Gesichtspunkten unglaubhaft war und das Verhalten des Mandanten den Tatbestand nicht erfüllte.

Die Staatsanwaltschaft konnte daher von der Einstellung des Ermittlungsverfahrens überzeugt werden.