Strafverteidiger: Christoph Grabitz
Vorwurf: Verdacht des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Wo? Staatsanwaltschaft Freiburg
Dem Mandanten wurde der Erwerb von 71g Amphetamin aus dem Darknet vorgeworfen. Im Rahmen einer umfassenden Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Christoph Grabitz darlegen, weshalb es nach ständiger Rechtsprechung bereits an einem hinreichenden Tatverdacht ermangelt. Der bloße Name und die Anschrift auf einer Postsendung genügen nicht, um einen hinreichenden Tatverdacht hinsichtlich eines Erwerbs von Betäubungsmitteln zu begründen.