16. August 2022 | Defensio-Fälle

Amphetamin per Post

Strafverteidiger: Christoph Grabitz  

Vorwurf: Verdacht des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz  

Ergebnis: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts   

Wo? Staatsanwaltschaft Freiburg 

 

Dem Mandanten wurde der Erwerb von 71g Amphetamin aus dem Darknet vorgeworfen. Im Rahmen einer umfassenden Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Christoph Grabitz darlegen, weshalb es nach ständiger Rechtsprechung bereits an einem hinreichenden Tatverdacht ermangelt. Der bloße Name und die Anschrift auf einer Postsendung genügen nicht, um einen hinreichenden Tatverdacht hinsichtlich eines Erwerbs von Betäubungsmitteln zu begründen.