von: Dr. jur. Jonas Hennig, Fachanwalt für Strafrecht
Am gestrigen Tage fand am Amtsgericht Lüneburg die Hauptverhandlung gegen meinen Mandanten statt. Die Staatsanwaltschaft warf ihm in der Anklage gewerbsmäßigen Betrug in acht Fällen vor. Unstreitig war, dass einige Verkaufsgeschäfte – zivilrechtlich betrachtet – nicht ordnungsgemäß abgewickelt wurden. Mein Mandant hatte sich allerdings schnellstens erfolgreich um Rückabwicklung bemüht, was wir gezielt in die Hauptverhandlung eingeführt haben. Des Weiteren sistierte ich als Verteidiger einen Entlastungszeugen.
Auch aus dem eigentlichen Belastungszeugen, einem Polizeibeamten, der wesentliche Teile der Ermittlungen geführt hatte, konnte ich in der Befragung erhebliche Punkte herausarbeiten, die dafür sprachen, dass mein Mandant im entscheidenden Tatzeitpunkt nicht mit Vorsatz oder Bereicherungsabsicht handelte.
Der Tatbestand Betrug setzt Spezialkenntnisse erheblicher Art voraus. Dies gilt umso mehr bei einer auf Freispruch gerichteten Verteidigung. Mit zahlreichen Argumenten anhand der Aktenlage, der durch mich vorgetragenen Einlassung meines Mandanten und den von mir sistierten Zeugen konnte ich erfolgreich für die Unschuldsvermutung kämpfen. Darüber hinaus brachte ich die verschiedenen rechtlichen Gesichtspunkte zu § 263 StGB (Betrug) in die Hauptverhandlung ein, mit denen man als Fachanwalt für Strafrecht bestens vertraut sein muss, wenn das ambitionierte Ziel eines Freispruchs durchzusetzen ist.
Ergebnis: Freispruch
Der Tag endete glücklich für meinen Mandanten und mich. In allen Anklagepunkten konnten wir das Gericht von der Unschuld meines Mandanten überzeugen. Es kam zum Freispruch auf Kosten der Landeskasse.