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Polizeiflucht ist ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen!

Polizeiflucht ist ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen!

Der Täter wird von einem Polizeiwagen verfolgt und flieht. Um zu fliehen, fährt er mit einer ihm maximal möglichen Geschwindigkeit. Kann dieses Verhalten dann rechtlich schon ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen (§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB) darstellen? Ja, sagt das OLG Stuttgart!

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