10.09.2026
WO? Amtsgericht Oldenburg in Holstein
WER? Strafverteidiger Gotthardt
DELIKT: Betrug
Ergebnis: Verwarnung mit Strafvorbehalt
Unserer Mandantin wurde ein gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen. Bei diesem Vorwurf droht grundsätzlich eine Freiheitsstrafe. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt konnte jedoch wesentliche Vorwürfe entkräften, was letztlich dazu führte, dass es lediglich zu einer Verwarnung mit Strafvorbehalt kam. Das besondere hierbei ist, dass nicht nur die Freiheit erhalten bleibt, sondern ebenfalls das Führungszeugnis frei bleibt. Unsere Mandantin konnte den Gerichtssaal erleichtert verlassen.
