22. November 2024 | Defensio-Fälle

Keine Jugendstrafe beim Vorwurf der schweren räuberischen Erpressung

Strafverteidiger: Strafverteidiger Ippolito

Vorwurf: Schwere räuberische Erpressung

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Köln

 

Die Staatsanwaltschaft Köln hat den jugendlichen Mandanten unter anderem wegen schwerer räuberischer Erpressung angeklagt. Trotz der herausfordernden Beweislage konnte Strafverteidiger Ippolito eine Jugendstrafe für den Mandanten abwenden und dessen Freiheit bewahren.