Strafverteidiger: Strafverteidiger Grabitz
Vorwurf: Körperverletzung
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Dortmund
Gegen unseren Mandanten wurde wegen einfacher Körperverletzung ermittelt. Nach einem Klingelstreich soll er eines der Kinder körperlich misshandelt haben. In einer ausführlichen Schutzschrift legte Strafverteidiger Christoph Grabitz dar, dass es sich bei der inkonsistenten und widersprüchlichen Aussage des Jungen um eine Falschbeschuldigung handeln dürfte. Tatsächlich sprach alles dafür, dass unser Mandant den jungen Wilden lediglich eine kräftige Standpauke gehalten hatte. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.