26. Oktober 2023 | Defensio-Fälle

Einstellung bei Verbreitung jugendpornografischer Inhalte

 Strafverteidiger: Philipp Hillingmeier 

Vorwurf: Verbreitung jugendpornografischer Inhalte 

Ergebnis: Einstellung  

Wo: Staatsanwaltschaft Köln 

 

Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, Nacktbilder einer Mitschülerin weitergeleitet zu haben. Strafverteidiger Hillingmeier führte in einer ausführlichen Schutzschrift aus, dass unserer Mandantin nicht nachgewiesen werden kann, die Bilder weitergeleitet zu haben. Es konnten keine belastenden Beweise wie Chatverläufe o.Ä. gesichert werden. Die Staatsanwaltschaft stellte daraufhin das Ermittlungsverfahren gegen unsere Mandantin ein.