Strafverteidiger: Christoph Grabitz
Vorwurf: Anbau von Betäubungsmitteln
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Flensburg
Unserem Mandanten wurde der Anbau von Betäubungsmitteln vorgeworfen. Er soll eine Marihuana-Plantage betrieben haben. Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Grabitz herausarbeiten, dass keine verwertbaren Beweise gegen unseren Mandanten vorliegen, insbesondere waren die Gespräche aus der Telefonüberwachung nicht gegen unseren Mandanten zu verwerten. Auch hat die bei unserem Mandanten durchgeführte Durchsuchung keine Anhaltspunkte für das Betreiben einer solchen Plantage geliefert. Antragsgemäß wurde das Verfahren eingestellt.