Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
Vorwurf: Verstoß gegen das SprengG
Ergebnis: Einstellung
Wo: Staatsanwaltschaft Lüneburg
Unserem Mandanten wurde ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vorgeworfen. Kurz nach Silvester fand die Polizei bei einer Durchsuchung seiner Wohnung Feuerwerkskörper. Ein Teil von denen bedurften einer Erlaubnis nach dem SprengG. Unser Mandant konnte dies jedoch nicht wissen. Strafverteidiger Albrecht konnte so die Staatsanwaltschaft von dem fehlenden Vorsatz überzeugen, sodass das Verfahren gegen unseren Mandanten eingestellt wurde.