23. August 2023 | Defensio-Fälle

Silvester ist nur einmal im Jahr

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht

Vorwurf: Verstoß gegen das SprengG 

Ergebnis: Einstellung

Wo: Staatsanwaltschaft Lüneburg 

 

Unserem Mandanten wurde ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vorgeworfen. Kurz nach Silvester fand die Polizei bei einer Durchsuchung seiner Wohnung Feuerwerkskörper. Ein Teil von denen bedurften einer Erlaubnis nach dem SprengG. Unser Mandant konnte dies jedoch nicht wissen. Strafverteidiger Albrecht konnte so die Staatsanwaltschaft von dem fehlenden Vorsatz überzeugen, sodass das Verfahren gegen unseren Mandanten eingestellt wurde.