15. März 2023 | Defensio-Fälle

Gutscheine und „E-Mail-Bombe“

Strafverteidiger: Franziska Mayer 

Vorwurf: Datenhehlerei, Computersabotage, Betrug 

Ergebnis: Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht 

Wo? Verden 

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, deliktisch erlangte Gutscheine für die Deutsche Bahn über ein „Darknet“-Forum erworben zu haben.  Ebenso wurde ihm vorgeworfen, eine Reiseagentur mit einer sogenannten „E-Mail-Bombe“ kurzzeitig handlungsunfähig gemacht zu haben. Hierbei wird die E-Mail-Adresse des Betroffenen für eine Vielzahl von Newslettern angemeldet, woraufhin dieser unzählige – in diesem Fall 80.000 – Bestätigungsmails erhält.  Strafverteidigerin Mayer konnte überzeugend darlegen, dass  dem Mandanten eine Täterschaft nicht nachgewiesen werden kann. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.