Strafverteidiger: Christoph Grabitz
Vorwurf: Vergewaltigung (§ 177 Abs. 1, Abs. 6 StGB)
Ergebnis: Freispruch
Wo? LG Berlin (Kleine Strafkammer)
Unser Mandant war von dem Amtsgericht Tiergarten zu einer Jugendstrafe von neun Monaten verurteilt worden; die Strafe war zur Bewährung ausgesetzt worden. Vorgeworfen worden war ihm, er habe im Alter von 20 Jahren zwei Mal mit seiner damaligen Freundin geschlafen. Strafverteidiger Christoph Grabitz konnte in der Berufungsinstanz herausarbeiten, dass die beiden Liebenden in ihrer Kindheit sehr unterschiedliche Arten von Kommunikation erlernt hatten. Schicksalhaft, wie zwei Güterzüge, waren sie aufeinandergeprallt. Eine Vernehmung der Psychologin der Anzeigenerstatterin ergab, dass es diese seit jeher Überwindung kostete, ihre Grenzen klarzumachen. Unstreitig hatten die beiden Heranwachsenden mit leichten Formen von Sadomaso experimentiert. Am Ende ergab sich kein klares Bild von der Schuld unseres Mandanten mehr. Die Kammer sprach deshalb frei, im Zweifel für den Angeklagten.