06. September 2022 | Defensio-Fälle

Fremdsuggestive Beeinflussung kindlicher Zeugen durch die Kindesmutter

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht 

Vorwurf: schwerer sexueller Missbrauch von Kindern 

Ergebnis: Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO 

 

Dem Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft schwerer sexueller Missbrauch zu Lasten seiner beiden Kinder vorgeworfen. Er soll die gemeinsamen Kinder während seines Umgangswochenendes mit einem Finger rektal penetriert und dem gemeinsamen Sohn an den Penis gefasst haben.  

In der Schutzschrift konnte anhand einer aussagepsychologischen Analyse und eines eingeholten Glaubhaftigkeitsgutachtens herausgearbeitet werden, dass aufgrund fremdsuggestiver Beeinflussung der kindlichen Zeugen durch die Kindesmutter erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussagen bestehen. Die beiden kindlichen Zeugen haben sich offensichtlich auf Grundlage der Belastungstendenzen der Mutter in eine subjektive Bewertung hineingesteigert, die in dieser Form keine Erlebnisgrundlage aufweist. Darüber hinaus konnte die Nullhypothese durch die Existenz alternativer Erklärungen für die Entstehung und Entwicklung der Aussagen bestätigt werden.  

Die Staatsanwaltschaft konnte von der Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels hinreichendem Tatverdacht nach § 170 Abs. 2 StPO überzeugt werden.