Strafverteidiger: Christian Albrecht
Vorwurf: Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht
Wo? Lüneburg
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, ein 12-jähriges Mädchen über den Messenger-Dienst „Snapchat“ dazu aufgefordert zu haben, ihm Intimaufnahmen von sich zu senden. Der Verdacht, dass es sich bei dem Chatpartner um den Mandanten handelte, ergab sich aus den für eine E-Mail-Adresse hinterlegten Daten. Fachanwalt für Strafrecht Albrecht konnte darlegen, dass die Daten des Mandanten hier offensichtlich von Dritten missbraucht worden sind. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.