Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
Vorwurf: Beleidigung und Volksverhetzung
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg
Dem Mandanten wurde vorgeworfen seinen Kleingartennachbarn volksverhetzend beleidigt zu haben. In einer umfassenden Schutzschrift konnten erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit des angeblich Geschädigten herausgearbeitet werden. Hinsichtlich des Vorwurfs der Beleidigung wurde ein Verfahrenshindernis geltend gemacht. Die Staatsanwaltschaft ist unserem Antrag gefolgt und stellte das Verfahren ein.