Strafverteidiger: Christian Albrecht
Vorwurf: Verbotener Besitz von BtM
Ergebnis: Einstellung
Wo? Hamburg
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, Betäubungsmittel über das „Darknet“ bestellt zu haben. Aus Sicht der Polizei ergab sich dieser Verdacht aufgrund einer abgefangenen, an den Mandanten adressierten, Postsendung aus Spanien, die LSD enthielt. Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht konnte darlegen, dass allein der Name und die Adresse auf einer Sendung nicht ausreichen, um einen hinreichenden Tatverdacht anzunehmen. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.