Datum: 20.07.2021 / Strafverteidiger: Oliver Moro
Vorwurf: § 308 Abs. 1 StGB – „Bombendrohung“ – Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
Ergebnis: Freispruch
Wo: Amtsgericht Lüneburg
Dem Mandanten wurde vorgeworfen telefonisch bei der Polizei Lüneburg die Explosion einer Bombe in der Nähe des Lüneburger Marktplatzes angedroht zu haben:
„Kennst du …. Da geht in zwei Minuten Bombe hoch“
In der Hauptverhandlung konnte herausgearbeitet werden, dass sich insbesondere aus der Zeugenaussage der den Anruf entgegennehmenden Beamtin kein zwingender Schluss auf die Täterschaft des Mandanten ergibt.
Die Verteidigung wies auf zahlreiche sich aus dem Inhalt des Telefonats, aus der Stimmlage und dem Vokabular des Anrufers ergebende Unstimmigkeiten zum Mandanten hin.
Das Gericht stimmte der Auffassung der Verteidigung zu und sprach diesbezüglich antragsgemäß frei.