von: Rechtsreferendarin Kunze
Unserem Mandanten wurde die Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen vorgeworfen. Er wendete sich daraufhin hilfesuchend an Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und erhielt prompt einen Termin. Es wurde unverzüglich Akteneinsicht beantragt.
Strafe bei illegalen Straßenrennen?
Die Ermittlungsbehörden warfen unserem Mandanten vor, mit überhöhter Geschwindigkeit zusammen mit weiteren Fahrzeugführern ein Rennen ausgetragen zu haben. Der Tatbestand sieht eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor.
Nach Akteneinsicht wurde die Akte akribisch durchgearbeitet und analysiert. Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Fachliteratur wurde begründet, weshalb ein Tatnachweis nicht geführt werden kann. Mit einer Schutzschrift wurde der haltlose Vorwurf angegriffen. Die Polizei hatte aufgrund einer sonderbaren Zeugenaussage versucht eine Gruppe von Autoliebhabern (der Luxusklasse) zu kriminalisieren allein wegen einer zügigen Spazierfahrt das Verfahren eingeleitet.
Voller Erfolg durch eine Einstellung
Die Staatsanwaltschaft folgte dem umfangreich begründeten Antrag und stellte das Verfahren schließlich mangels hinreichenden Tatverdachts ein. Unser Mandant war erleichtert, dass ihm eine Anklage und eine Gerichtsverhandlung erspart blieben.