von: H/T Rechtsanwälte
Gestern ging ein aufsehenerregendes Schwurgerichtsverfahren wegen versuchten Mordes am Landgericht Lüneburg vorerst zu Ende. Die Staatsanwaltschaft beantragte trotz der sonst üblichen Milderung beim Versuch eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Mit ausführlicher Begründung gelingt die Aufhebung des Haftbefehls
Strafverteidigerin Mayer begründet in Ihrem Plädoyer ausführlich, dass es sich hierbei um ein unvertretbares Ergebnis handelt und legt dar, dass kein Tötungsvorsatz und keine Mordmerkmale (angeklagt waren Heimtücke und Verdeckungsabsicht) vorliegen, jedenfalls ein sogenannter strafbefreiender Rücktritt angenommen werden muss. Vor allem zeigte Sie auf, dass der Nebenkläger in diversen Punkten gelogen hatte. Das Gericht folgte in den entscheidenden Punkten Frau Mayer und verurteilte lediglich wegen eines Körperverletzungsdelikts zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 7 Monaten. Der überglückliche Mandant wurde umgehend auf Antrag von Franziska Mayer aus der Untersuchungshaft entlassen.