strafverteidigung-anwältin

Franziska Mayer

Franziska Mayer

Vita

Kurzprofil

  • Zugelassene Rechtsanwältin bei allen deutschen Strafgerichten einschließlich des Bundesgerichtshofes für Strafsachen
  • Schwerpunkte: Hauptverfahren insb. bei schwerwiegenden Vorwürfen (im Sexualstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht und allgemeinen Strafrecht), Jugendstrafrecht, Strafvollstreckung
  • Fachanwältin für Strafrecht
  • Ausschließliche Tätigkeit als Strafverteidigerin
  • Referendariat mit Schwerpunktausbildung und Wahlfachprüfung im Strafrecht
  • LL.M. an der Maastricht University in „Forensik, Kriminologie und Strafrecht“ (original: „Forensics, Criminology and Criminal Law“)
  • Fremdsprachen: Spanisch, Englisch
 

Persönliche Motivation

III Warum wird man eigentlich Strafverteidiger?

Mein größter Treiber ist, Menschen zu helfen.

Ich habe mich bewusst für Rechtswissenschaften und den Beruf als Strafverteidigerin entschieden, weil ich denke, dass ich mit dieser Ausbildung und meiner Persönlichkeit diejenigen am besten unterstützen kann, die von der Gesellschaft oftmals keine Hilfe oder Chance mehr bekommen.

 

Publikationen

III Kurzartikel

  • Auf dem Pferderücken zurück in die Gesellschaft – Ein Bauernhofprojekt als alternative Sanktionsform für jugendliche Straftäter, Neue Kriminalpolitik 2018, 436-449. Abzurufen im PDF-Format hier: Artikel

Prozesse

III Parteiische und kämpferische Verteidigung in jedem Prozess

Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer hat bundesweit Mandanten in teils medienwirksamen Verfahren verteidigt. Hier eine Auswahl:

20.000 Dateien und 2 Jahre auf Bewährung

Strafverteidigerin Mayer verteidigte einen Vorwurf nach § 184b StGB nach neuer Rechtslage vor dem Landgericht und konnte trotz der erheblichen Anzahl an inkriminierten Dateien auf den Datenträgern des Mandanten (über 20.000 Dateien) die Freiheit des Mandanten erhalten. Nach der Gesetzesreform zum 01.07.2021 droht bereits beim Besitz von einer inkriminierten Datei eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Der Verteidigerin gelang es jedoch das Gericht von der bereits erfolgten Resozialisierung des Mandanten im Hauptverhandlungstermin zu überzeugen. Der Mandant war nicht nur von Anfang an sehr kooperativ, sondern hat sich um Aufklärungshilfe bzgl. der Hintermänner entsprechender Internetplattformen bemüht und sofort eine Therapie begonnen, welche im Zeitpunkt der Hauptverhandlung bereits erfolgreich abgeschlossen war. Weiter trug die sehr reißerische und stigmatisierende Berichterstattung während des Prozesses zu einer erheblichen sozialen Ausgrenzung und Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Mandanten bei, was für sich gesehen bereits – auch aus Sicht der Kammer –  eine erhebliche Sanktionierung darstellte.

Freispruch für sog. „Postabfangsverfahren“ vor dem Landgericht bestätigt

Bereits vor dem Amtsgericht Hamburg trug Verteidigerin Mayer ausführlich die Ansicht der obergerichtlichen Rechtsprechung in den sog. Postabfangsverfahren vor. Das Amtsgericht sprach den Mandanten entsprechend frei, da es keine Überzeugung erlangen konnte, dass tatsächlich der Mandant ein Paket mit 200g Marihuana aus Spanien bestellt hatte, um damit Handel zu treiben. Die bloße Angabe der Adresse des Mandanten auf dem vom Zoll abgefangenen Paket reicht als alleiniges Indiz eben – so der Vortrag der Verteidigerin mit Verweis auf die Rechtsprechung – nicht aus. Andere Indizien, die auf den konkreten Bestellvorgang oder ein beabsichtigtes Handeltreiben hätten schließen lassen können, existierten nicht. Dieser Freispruch wurde trotz Berufungseinlegung der Staatsanwaltschaft sodann auch rechtskräftig.

Mandanten vor (erneuter) langjähriger Haftstrafe bewahrt

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, zahlreiche Betrugstaten mittels div. Handys aus dem offenen bzw. geschlossenen Vollzug heraus begangen zu haben. Bereits im Jahr 2021 verteidigte Rechtsanwältin Mayer den Mandanten mit Herzblut über mehrere Tage und zwei Instanzen hinweg und trug sowohl ausführlich die Hintergründe der Taten – welche vor allem aus einer Drucksituation in der Haft heraus durch einen Mitinsassen begangen wurden – als auch die unerschöpflichen Bemühungen des Mandanten nach seiner Entlassung vor, den Schaden wiedergutzumachen und eine Suchttherapie zu beginnen. Das Landgericht ließ sich schließlich zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren, ausgesetzt zur Bewährung mit engmaschigen Auflagen, überzeugen. Eine andere Staatsanwaltschaft aus dem selbem Bundesland erhob im Dezember 2022 erneut Anklage mit weiteren 41 Tatvorwürfen, die in den Zeitraum des geschlossenen Vollzugs fielen und somit grundsätzlich gesamtstrafenfähig mit dem landgerichtlichen Urteil waren. Eine Einstellung in Hinblick auf das Urteil vom Landgericht kam für diese Staatsanwaltschaft nicht in Betracht. Um die Freiheit und das Therapiebestreben des Mandanten nicht zu gefährden und den Mandanten eben nicht mehr erneut derselben Drucksituation in Haft auszusetzen, folgte das Amtsgericht dem Vorschlag der Verteidigerin Mayer und ahnte die Vorwürfe mit einer hohen Geldstrafe, die neben der Freiheitsstrafe zur Bewährung zu erfüllen ist und somit nicht zu den 2 Jahren Freiheitsstrafe hinzugerechnet wurde, was für den Mandanten erneut Haft bedeutet hätte.

Brandstiftung? Freispruch für jugendlichen Mandanten

Nach starker Überzeugungsarbeit und einem Antrag auf Einholung eines Brandsachverständigengutachtens durch Rechtsanwältin Mayer wurde der 14-jährige Mandant vom Jugendgericht freigesprochen. Zwar war nach Aktenlage weder die Brandursache klar, noch gab es überzeugende Indizien dafür, dass der Mandant den Unterstand samt Einkaufswägen eines REWE-Supermarktes mittels eines brennenden Zettels in Brand gesetzt hatte und dadurch einen Schaden von mindestens 20.000 € verursachte. Allerdings habe er laut Zeugenaussagen damit angegeben, mit dem Brand etwas zu tun gehabt zu haben. Diese prahlerische Aussage, die die Verteidigerin von Anfang an als solche bewertete, wurde dann schließlich durch das Brandsachverständigengutachten widerlegt. Dieses kam zu dem Ergebnis, dass es dem Mandanten nach Rekonstruktion des Ablaufs im Tatzeitraum zeitlich nicht möglich gewesen ist, den Brand zu verursachen. Der wahre Täter wurde bisher nicht ermittelt.

Sexualstrafrecht: Verteidigerin Mayer macht Verjährung erfolgreich geltend

Sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch das Schöffengericht hatten bis zur Durchführung der Hauptverhandlung übersehen, dass der Vorwurf gegen den Mandanten wegen eines Sexualdelikts gemäß § 179 Abs. 1 und Abs. 5 (a.F.)  aus dem Jahre 2009 bereits verjährt war. Verteidigerin Mayer erreichte nach entsprechendem Vortrag die Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses nach § 260 Abs.3 StPO hinsichtlich dieses Vorwurfs entgegen der Ansicht der Staatsanwaltschaft.

Körperverletzung statt versuchten Mordes

Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht und Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer haben in einem Verfahren wegen versuchten Mordes am Landgericht Lüneburg gegen die Staatsanwaltschaft, die eine lebenslange Haftstrafe forderte, die Schwurgerichtskammer überzeugen können, dass lediglich eine Körperverletzung vorlag. Der Haftbefehl wurde mit Urteilsverkündung aufgehoben.

Sicherungsverwahrung verhindert

Strafverteidigerin Mayer hat in einem der schwerwiegendsten Sexualstrafverfahren in Niedersachen nach vielen Prozesstagen durchsetzen können, dass ein sog. Hang nicht vorliegt und eine Sicherungsverwahrung auf diese Weise verhindert.

Jagdhochsitz-Fall

In einem kuriosen, medial begleiteten Brandstiftungsverfahren, verteidigten Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Fachanwältin für Strafrecht Mayer. Der Mandant hatte zahlreiche Jagdhochsitze angezündet. Gegen die Staatsanwaltschaft konnten die Verteidiger nach vielen Prozesstagen und einem aufwendigen Plädoyer eine milde Strafe durchsetzen. Zuvor erreichte das Verteidigerduo die Aufhebung des Haftbefehls; ebenfalls gegen den Willen der Staatsanwaltschaft. Das Verfahren ist derzeit beim Bundesgerichtshof anhängig, um die Rechtsfrage zu klären, ob die verfahrensgegenständlichen Jagdhochsitze dem Hüttenbegriff des § 306 Strafgesetzbuch (Brandstiftung) unterfallen.

Justizskandal: Freispruch bei versuchtem Totschlag

In einem spannenden und fragwürdigen Verfahren verteidigten Fachanwältin für Strafrecht Mayer, Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Prof. Gerhold am Landgericht Hannover. Das Defensio-Strafverteidigerteam kam erst kurz vor Prozessbeginn in das Verfahren, zu diesem Zeitpunkt saß die 19-jährige Mandantin bereits über 6 Monate wegen versuchten Totschlags in Untersuchungshaft. Hintergrund der Anklage war eine nächtliche Auseinandersetzung am Steintor in Hannover, bei der unsere Mandantin auf einem Handyvideo zu erkennen gewesen sei, wie sie mit heftigen Tritten gegen den Kopf des am Boden liegenden und schwer verletzten Opfers getreten haben soll. Daraufhin warf die Staatsanwaltschaft unserer Mandantin vor, in Tötungsabsicht gehandelt zu haben. Nach einem umfassenden Beweisantrag wurde erreicht, dass das Video nochmals verlangsamt angeschaut wurde, wobei die Nothilfesituation und Unschuld der Mandantin deutlich erkennbar wurde. Nachdem alle Zeugen angehört wurden und die Verteidigung zahlreiche Beweisanträge gestellt hatte, endete das Verfahren abrupt am 5. Verhandlungstag mit einem Freispruch, der einzig dem Einsatz des Verteidigerteams geschuldet war. Der Haftbefehl wurde aufgehoben und die Mandantin konnte sofort nach Hause gehen.