Wirtschaftsstrafrecht

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig, Fachanwalt für Strafrecht Albrecht, Prof. Dr. Barth und Prof. Dr. Gerhold–
Ihre Strafverteidiger beim Vorwurf einer Wirtschaftsstraftat

Argumentation aus einer Hand bei H/T Defensio

Jedes Wirtschaftsstrafverfahren erfordert Erfahrung und eine umfassende strafrechtliche, aber in der Regel auch zivilrechtliche, Expertise. Die Anwaltskanzlei H/T Defensio Strafverteidiger bietet Ihnen einen sonst seltenen full-service an. Mit unserer Kooperationskanzlei H/T Causa Civilis unter Leitung von Rechtsanwalt Jan-Christian Thum-Raithel gewährleisten wir eine ganzheitliche Betreuung, sodass einerseits eine optimale Verteidigung durch Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und sein Team im Strafverfahren erfolgt, andererseits durch H/T Causa Civilis fast immer existierende zivilrechtliche Seiten abgedeckt werden können.

Ganzheitliche und persönliche Betreuung im Wirtschaftsstrafrecht

So können zum einen zivilrechtliche Inzidentfragen im Strafverfahren kompetent beantwortet werden; zum anderen können wir von Beginn an den gegen Sie oder Ihr Unternehmen gerichteten Schadensersatzansprüchen begegnen. Es nutzt Ihnen häufig wenig, wenn das Strafverfahren eingestellt wird, Sie aber durch zivilrechtliche Forderungen wirtschaftlich in den Abgrund getrieben werden. Häufig besteht auch die Möglichkeit, Gegenansprüche zivilrechtlich geltend zu machen. Wir können die Erfolgsaussichten in beiden – im deutschen Recht grds. voneinander getrennt laufenden – Verfahren prüfen. Im schlimmsten Fall ist die Anmeldung der Insolvenz erforderlich, bei der wir Sie ebenfalls beraten und durch die ggf. weitere Strafbarkeitsvorwürfe (Insolvenzverschleppung) vermieden werden.

Dadurch, dass wir kraft unser beiden Spezialdezernate beide Seiten in einer Kanzlei betreuen können, haben Sie zahlreiche Vorteile. Zunächst sparen Sie Kosten, da nur eine Kanzlei mandatiert wird. Wichtiger ist aber, dass sich widersprechende Argumentationen ausgeschlossen sind. Es besteht somit keine Gefahr, dass etwa im Zivilverfahren Dinge vorgetragen werden, die Ihnen bei Bekanntwerden im Strafrecht die Chancen auf eine Einstellung nehmen.

Gerne geben wir zu Ihrem Fall eine unverbindliche Ersteinschätzung ab. Nach erfolgter Akteneinsicht können wir Ihnen sagen, wie wir Ihnen im Strafverfahren und bei etwaigen gegen Sie gerichteten zivilrechtlichen Forderungen helfen können.

Unsere Experten im Wirtschaftsstrafrecht stehen Ihnen kompetent zur Seite:

 

Nachfolgend geben wir Ihnen einige wichtige Grundinformationen an die Hand, die Sie als Beschuldigter im Wirtschaftsstrafverfahren kennen sollten:

Welche Straftaten gehören zum Wirtschaftsstrafrecht?

Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein weites Feld und verlangt besondere Erfahrung und aktuelles Wissen zur einschlägigen Rechtsprechung, um eine effektive Verteidigung zu gewährleisten. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund hoher Strafandrohungen, wobei auch Freiheitsstrafen möglich sind, die ggf. nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können.

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Was tun beim Vorwurf einer Wirtschaftsstraftat?

Schweigen ist das oberste Gebot. Machen Sie keine Aussage gegenüber den Steuerfahndungsbehörden oder der Polizei. Findet bei Ihnen eine Durchsuchung statt, kontaktieren Sie uns umgehend. Verhaltenstipps bei einer Durchsuchung finden sie hier.

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Welche Verteidigungschancen gibt es im Wirtschaftsstrafrecht?

Die Verteidigungswege und -chancen sind so vielfältig wie die Erscheinungsformen des Wirtschaftsstrafrechts selbst.

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Strafverteidigung nach Maß

Bei uns gibt es keine Massenware sondern nur maßgeschneiderte Strafverteidigung orientiert am Mandanteninteresse. Ehrlich, hartnäckig und absolut parteiisch.

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Expertise im Wirtschaftsstrafrecht

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Hennig hat kleine und größere Wirtschaftsstrafverfahren sowohl in der Instanz als auch in der Revision erfolgreich bearbeitet und ist seit über fünf Jahren Dozent und Autor im Strafrecht auch für die im Wirtschaftsstrafrecht relevanten Delikte. Das dadurch bestehende Präsenzwissen zu aktueller Rechtsprechung hat sich bisher in jedem Verfahren ausgezahlt. In keinem Gebiet des Strafrechts kommt es so sehr auf genaue Rechtskenntnisse an wie im Wirtschaftsstrafrecht.

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Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
ra-christian-albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Prof. Dr. Barth
  • Steuerberater, Volljurist und Strafverteidiger
  • Ordentlicher Professor der Leuphana Universität Lüneburg
  • Dozent für Steuerrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
of counsel prof. dr. gerhold
  • Volljurist
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Ordentliche Professur an der Universität Bremen
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