Dr. Jonas Hennig

Persönliche Motivation

Warum wird man eigentlich Strafverteidiger?

Rechtsanwalt Dr. Hennig ist Strafverteidiger aus Leidenschaft. Begeisterung für das Strafrecht und dafür, einen Ausgleich gegenüber dem scheinbar übermächtigen Strafverfolgungsapparat zu schaffen sind sein wesentlicher Antrieb.

Wer Beschuldigter in einem Strafverfahren ist, ist einer beeindruckenden Machtdemonstration der Staatsgewalt ausgesetzt. Kein Bürger kann ohne anwaltlichen Beistand seine Rechte gegenüber der Justiz und dem Strafverfolgungsapparat effektiv wahren. Aus unserer Sicht ist es eine ehrenhafte und moralische Aufgabe, in einem Verfahren für Fairness und Waffengleichheit zu sorgen.

Dr. Jonas Hennig

Persönliche Motivation

Warum wird man eigentlich Strafverteidiger?

 
Rechtsanwalt Dr. Hennig ist Strafverteidiger aus Leidenschaft. Begeisterung für das Strafrecht und dafür, einen Ausgleich gegenüber dem scheinbar übermächtigen Strafverfolgungsapparat zu schaffen sind sein wesentlicher Antrieb.

Wer Beschuldigter in einem Strafverfahren ist, ist einer beeindruckenden Machtdemonstration der Staatsgewalt ausgesetzt. Kein Bürger kann ohne anwaltlichen Beistand seine Rechte gegenüber der Justiz und dem Strafverfolgungsapparat effektiv wahren. Aus unserer Sicht ist es eine ehrenhafte und moralische Aufgabe, in einem Verfahren für Fairness und Waffengleichheit zu sorgen.

III Kampf für die Rechte des Beschuldigten

Nur in einem Staat, der effektive Strafverteidigung zulässt und auch fördert, kann von Rechtsstaatlichkeit die Rede sein. Die in der Bevölkerung verbreitete Frage „Wie können Sie denn bei einer solchen Tat jemanden vertreten?“ kann ein guter Strafverteidiger leicht beantworten. Unserer Ansicht nach hat jeder Mensch ein Recht auf ein faires Verfahren, egal ob schuldig oder unschuldig und egal wie schwer der Vorwurf wiegt. Wir vertreten Menschen und keine Taten. Jeder kann in die Situation geraten, eine Straftat zu begehen. Die Ursachen hierfür sind so bunt wie das Leben selbst.

 

III Zweifel säen, wo niemand mehr zweifelt

Das Strafrecht ist wie kein anderes Rechtsgebiet von dem besonderen Vertrauensverhältnis zum Mandanten geprägt. Kein Rechtsgebiet ist derart durchzogen von spannenden und tragischen Lebenssachverhalten. Und in wohl keinem Rechtsgebiet ist das Verhandlungsgeschick von solch entscheidender Bedeutung. Es ist eine fordernde, aber auch befriedigende Aufgabe, der entscheidende Beistand des Beschuldigten zu sein, für seine Interessen und häufig für die Unschuldsvermutung zu kämpfen. Dazu bedarf es hervorragenden Wissens im Straf- und Strafprozessrecht, eines engagierten Einsatzes und Verhandlungsgeschicks ggü. Gerichten und Staatsanwaltschaften. Es darf keine Angst vor streitbaren und spontanen Auseinandersetzungen existieren. Strafverteidiger und Rechtsanwalt Dr. Hennig und sein Team setzen alles daran, das bestmögliche Ergebnis für Sie in kleinen und großen Verfahren zu erreichen.

Was ist dein Beruf? Gut zu sein.“

– Marc Aurel –

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig verfügt über umfangreiche praktische Erfahrung als Strafverteidiger und kämpft engagiert für die Rechte seiner Mandanten. Er ist seit vielen Jahren als Dozent für Straf- und Strafprozessrecht tätig. Das damit verbundene Präsenzwissen führt fast in jedem Verfahren zu einem Vorsprung, von dem alle seine Mandanten profitieren.

Im Strafrecht geht es nicht nur darum die Erwartungen unserer Mandanten zu erfüllen. Wir wollen sie übertreffen.