Dr. Jonas Hennig

Prozesse

Parteiische und kämpferische Verteidigung in jedem Prozess

Fachanwalt für Strafecht Dr. Jonas Hennig hat bundesweit Mandanten in teils medienwirksamen Verfahren verteidigt. Hier eine Auswahl:

Freispruch im Hamburger Silvesterverfahren

Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig hat im Jahr 2016 in einem der sogenannten Hamburger Silvester-Prozesse vor dem Landgericht Hamburg einen Freispruch und die Aufhebung eines Untersuchungshaftbefehls für seine Mandanten erwirken können. Es ging um den Vorwurf sexueller Übergriffe in der Silvesternacht.

Unter Darlegung diverser Widersprüche der Aussage der Belastungszeugin und Offenlegung der Manipulationen der Hamburger Polizei konnte im Rahmen der Hauptverhandlung erarbeitet werden, dass der Mandant als Täter gar nicht in Betracht kam. Vielmehr wurde die Zeugin durch die Polizei anhand von Übersichtsaufnahmen der Großen Freiheit aus der Tatnacht – der Silvesternacht – auf die falsche Fährte gelenkt. Die angeblichen Täter befanden sich, wie letztlich die Übersichtsbilder selbst belegten, gar nicht am unmittelbaren Tatort. Die Wochenzeitschrift „Die Zeit“ sprach von einer „Kette unglaublicher Fehlleistungen der Hamburger Staatsanwaltschaft und Polizei“. Das Gericht entschuldigte sich im Namen der Justiz bei allen Angeklagten.

Zuvor hatte Dr. Hennig bereits die Aufhebung des Haftbefehls erfolgreich beantragt. Der medial aufsehen-erregende Fall zeigt wie schnell man auch als Unschuldiger in das Visier der Staatsanwaltschaft geraten kann, die in diesem Fall einen Täter, notfalls auch den falschen, präsentieren wollte. Nur engagierte Strafverteidigung kann in solchen Fällen ein wirksames Gegengewicht zur Anklagebehörde schaffen.

Kein Tötungsvorsatz im Kieler Trecker-Verfahren

Dr. Hennig hat im sogenannten Kieler Trecker-Verfahren den Mandanten erfolgreich vor dem Kieler Landgericht – Schwurgericht – gegen den Vorwurf des versuchten Totschlags verteidigt. Gegenstand des Verfahrens war die Traktorfahrt eines Bio-Bauern, der sich mit seinem Traktor gegen eine behördliche Anordnung, nach der bei seinen Rindern Ohrmarken gesetzt werden sollte, gewaltsam zur Wehr setzte und Polizeifahrzeuge im Wert von über 250.000 Euro zerstörte. Er hielt die Maßnahme für Tierquälerei.

Hauptvorwurf der Staatsanwaltschaft war das „Aufspießen“ eines besetzten Polizeifahrzeuges mit dem Traktor. Dr. Hennig konnte im Rahmen einer umfangreichen Hauptverhandlung über viele Tage gegen die Staatsanwaltschaft, die bis zum Schluss für diese Situation Tötungsvorsatz behauptete, ausführlich darlegen, dass ein solcher fern lag. Der Mandant wollte ein Zeichen setzen aber niemanden töten. Das Gericht folgte dieser Begründung und eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags wurde abgelehnt.

Mordverfahren

Dr. Hennig hat in zahlreichen Schwurgerichtsverfahren verteidigt. Besonders bedeutsam ist das sog. Schackendorf-Verfahren. In diesem umfangreichen, medial begleiteten Indizienprozess wegen Mordes am Landgericht Kiel kämpfte Dr. Hennig für seinen Mandanten. Gegen die Staatsanwaltschaft endete das Verfahren mit einer Verteilung wegen Totschlags.

Dschungel-Camp-Verfahren

In der zweiten Instanz verteidigte Dr. Hennig die Mutter von Nathalie Volk im sog. „Dschungel-Camp-Verfahren“. Nachdem in der ersten Instanz, in der nicht Dr. Hennig verteidigte, die Verteidigungsstrategie nicht aufgegangen war, konnte in der Berufung zumindest eine Reduktion der Strafe erreicht werden, so dass keine Eintragung im Führungszeugnis erfolgte.

Freispruch im Braunschweiger Brandstiftungsverfahren

Im Jahr 2020 verteidigte Dr. Hennig erfolgreich einen Bauunternehmer, dem zu Unrecht Anstiftung zu schwerer Brandstiftung vorgeworfen wurde. Dr. Hennig ersetze mit einem Braunschweiger Kollegen kurz vor Prozessbeginn am Landgericht Braunschweig ein ganzes Verteidigerteam. Die Strategie wurde wie üblich bei einer Freispruchverteidigung in „Totalschweigen“ geändert. Kurz nach Prozessbeginn sorgte das Verteidigerduett für die Aufhebung des Haftbefehls. Dr. Hennig prägte in seinem Plädoyer die Wendung „Metamorphose der Indizien“, in dem er aufzeigte, dass sich bei geöffneten Augen sämtliche Belastungsindizien in entlastende Indizien wandelten. Der Mandant wurde freigesprochen. Die Revision der Staatsanwaltschaft zurückgenommen.

Korruptionsverfahren

Dr. Hennig hat insbesondere seit 2018 in zahlreichen Korruptionsverfahren in ganz Norddeutschland verteidigt. Zu seinen Mandanten zählten namenhafte Unternehmen und Staatsbedienstete. Sämtliche Verfahren konnten ohne Öffentlichkeitswirkung zur Einstellung gebracht werden.

Justizskandal: Freispruch bei versuchtem Totschlag

In einem spannenden und fragwürdigen Verfahren verteidigten Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig, Rechtsanwältin Franziska Mayer und Prof. Gerhold am Landgericht Hannover. Das Defensio-Strafverteidigerteam kam erst kurz vor Prozessbeginn in das Verfahren, zu diesem Zeitpunkt saß die 19-jährige Mandantin bereits über 6 Monate wegen versuchten Totschlags in Untersuchungshaft. Hintergrund der Anklage war eine nächtliche Auseinandersetzung am Steintor in Hannover, bei der unsere Mandantin auf einem Handyvideo zu erkennen gewesen sei, wie sie mit heftigen Tritten gegen den Kopf des am Boden liegenden und schwer verletzten Opfers getreten haben soll. Daraufhin warf die Staatsanwaltschaft unserer Mandantin vor, in Tötungsabsicht gehandelt zu haben. Nach einem umfassenden Beweisantrag wurde erreicht, dass das Video nochmals verlangsamt angeschaut wurde, wobei die Nothilfesituation und Unschuld der Mandantin deutlich erkennbar wurde. Nachdem alle Zeugen angehört wurden und die Verteidigung zahlreiche Beweisanträge gestellt hatte, endete das Verfahren abrupt am 5. Verhandlungstag mit einem Freispruch, der einzig dem Einsatz des Verteidigerteams geschuldet war. Der Haftbefehl wurde aufgehoben und die Mandantin konnte sofort nach Hause gehen.

Kein Fall ist zu klein! Wir kämpfen ausnahmslos mit vollem Einsatz für Ihre (Meinungs-)Freiheit!

Der vor dem Amtsgericht unverteidigte Mandant war wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt worden, obwohl er eine zulässige Meinungsäußerung eine Werbeanzeige eines öffentlich-rechtlichen Unternehmens betreffend getätigt hatte. Of Counsel Prof. Dr. Gerhold und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig erreichten nach zähem Ringen mit der Staatsanwaltschaft einen unbedingten Freispruch in der Sprungrevision. Eine Zurückverweisung kam für das OLG nicht in Betracht, da dem Senat ausgeschlossen schien, dass eine andere Abteilung des zuständigen Amtsgerichts würde Feststellungen treffen können, die geeignet wären, eine Verurteilung zu tragen. Es handelte sich schon nach unserer ersten Einschätzung um eine klassische Fehlentscheidung, weshalb wir empfohlen haben, auf eine Berufung zu verzichten. Durch die erfolgreiche Sprungrevision ist es dem Mandanten daher erspart geblieben, ein zweites Mal vor Gericht zu erscheinen und sich gegen die von vornherein unberechtigten Vorwürfe verteidigen zu müssen. Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, das unabhängig von politischen Überzeugungen des Äußernden, dem Milieu, dem er entstammt, oder der Szene, in der er verkehrt, mit allen Mitteln bewahrt werden muss. Dieses Ziel erreichen Sie mit uns als verlässlichem Partner.

Dr. Jonas Hennig

Prozesse

Parteiische und kämpferische Verteidigung in jedem Prozess

Fachanwalt für Strafecht Dr. Jonas Hennig hat bundesweit Mandanten in teils medienwirksamen Verfahren verteidigt. Hier eine Auswahl:

Freispruch im Hamburger Silvesterverfahren

Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig hat im Jahr 2016 in einem der sogenannten Hamburger Silvester-Prozesse vor dem Landgericht Hamburg einen Freispruch und die Aufhebung eines Untersuchungshaftbefehls für seine Mandanten erwirken können. Es ging um den Vorwurf sexueller Übergriffe in der Silvesternacht.

Unter Darlegung diverser Widersprüche der Aussage der Belastungszeugin und Offenlegung der Manipulationen der Hamburger Polizei konnte im Rahmen der Hauptverhandlung erarbeitet werden, dass der Mandant als Täter gar nicht in Betracht kam. Vielmehr wurde die Zeugin durch die Polizei anhand von Übersichtsaufnahmen der Großen Freiheit aus der Tatnacht – der Silvesternacht – auf die falsche Fährte gelenkt. Die angeblichen Täter befanden sich, wie letztlich die Übersichtsbilder selbst belegten, gar nicht am unmittelbaren Tatort. Die Wochenzeitschrift „Die Zeit“ sprach von einer „Kette unglaublicher Fehlleistungen der Hamburger Staatsanwaltschaft und Polizei“. Das Gericht entschuldigte sich im Namen der Justiz bei allen Angeklagten.

Zuvor hatte Dr. Hennig bereits die Aufhebung des Haftbefehls erfolgreich beantragt. Der medial aufsehen-erregende Fall zeigt wie schnell man auch als Unschuldiger in das Visier der Staatsanwaltschaft geraten kann, die in diesem Fall einen Täter, notfalls auch den falschen, präsentieren wollte. Nur engagierte Strafverteidigung kann in solchen Fällen ein wirksames Gegengewicht zur Anklagebehörde schaffen.

Kein Tötungsvorsatz im Kieler Trecker-Verfahren

Dr. Hennig hat im sogenannten Kieler Trecker-Verfahren den Mandanten erfolgreich vor dem Kieler Landgericht – Schwurgericht – gegen den Vorwurf des versuchten Totschlags verteidigt. Gegenstand des Verfahrens war die Traktorfahrt eines Bio-Bauern, der sich mit seinem Traktor gegen eine behördliche Anordnung, nach der bei seinen Rindern Ohrmarken gesetzt werden sollte, gewaltsam zur Wehr setzte und Polizeifahrzeuge im Wert von über 250.000 Euro zerstörte. Er hielt die Maßnahme für Tierquälerei.

Hauptvorwurf der Staatsanwaltschaft war das „Aufspießen“ eines besetzten Polizeifahrzeuges mit dem Traktor. Dr. Hennig konnte im Rahmen einer umfangreichen Hauptverhandlung über viele Tage gegen die Staatsanwaltschaft, die bis zum Schluss für diese Situation Tötungsvorsatz behauptete, ausführlich darlegen, dass ein solcher fern lag. Der Mandant wollte ein Zeichen setzen aber niemanden töten. Das Gericht folgte dieser Begründung und eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags wurde abgelehnt.

Mordverfahren

Dr. Hennig hat in zahlreichen Schwurgerichtsverfahren verteidigt. Besonders bedeutsam ist das sog. Schackendorf-Verfahren. In diesem umfangreichen, medial begleiteten Indizienprozess wegen Mordes am Landgericht Kiel kämpfte Dr. Hennig für seinen Mandanten. Gegen die Staatsanwaltschaft endete das Verfahren mit einer Verteilung wegen Totschlags.

Dschungel-Camp-Verfahren

In der zweiten Instanz verteidigte Dr. Hennig die Mutter von Nathalie Volk im sog. „Dschungel-Camp-Verfahren“. Nachdem in der ersten Instanz, in der nicht Dr. Hennig verteidigte, die Verteidigungsstrategie nicht aufgegangen war, konnte in der Berufung zumindest eine Reduktion der Strafe erreicht werden, so dass keine Eintragung im Führungszeugnis erfolgte.

Freispruch im Braunschweiger Brandstiftungsverfahren

Im Jahr 2020 verteidigte Dr. Hennig erfolgreich einen Bauunternehmer, dem zu Unrecht Anstiftung zu schwerer Brandstiftung vorgeworfen wurde. Dr. Hennig ersetze mit einem Braunschweiger Kollegen kurz vor Prozessbeginn am Landgericht Braunschweig ein ganzes Verteidigerteam. Die Strategie wurde wie üblich bei einer Freispruchverteidigung in „Totalschweigen“ geändert. Kurz nach Prozessbeginn sorgte das Verteidigerduett für die Aufhebung des Haftbefehls. Dr. Hennig prägte in seinem Plädoyer die Wendung „Metamorphose der Indizien“, in dem er aufzeigte, dass sich bei geöffneten Augen sämtliche Belastungsindizien in entlastende Indizien wandelten. Der Mandant wurde freigesprochen. Die Revision der Staatsanwaltschaft zurückgenommen.

Korruptionsverfahren

Dr. Hennig hat insbesondere seit 2018 in zahlreichen Korruptionsverfahren in ganz Norddeutschland verteidigt. Zu seinen Mandanten zählten namenhafte Unternehmen und Staatsbedienstete. Sämtliche Verfahren konnten ohne Öffentlichkeitswirkung zur Einstellung gebracht werden.

Justizskandal: Freispruch bei versuchtem Totschlag

In einem spannenden und fragwürdigen Verfahren verteidigten Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig, Rechtsanwältin Mayer und Prof. Gerhold am Landgericht Hannover. Das Defensio-Strafverteidigerteam kam erst kurz vor Prozessbeginn in das Verfahren, zu diesem Zeitpunkt saß die 19-jährige Mandantin bereits über 6 Monate wegen versuchten Totschlags in Untersuchungshaft. Hintergrund der Anklage war eine nächtliche Auseinandersetzung am Steintor in Hannover, bei der unsere Mandantin auf einem Handyvideo zu erkennen gewesen sei, wie sie mit heftigen Tritten gegen den Kopf des am Boden liegenden und schwer verletzten Opfers getreten haben soll. Daraufhin warf die Staatsanwaltschaft unserer Mandantin vor, in Tötungsabsicht gehandelt zu haben. Nach einem umfassenden Beweisantrag wurde erreicht, dass das Video nochmals verlangsamt angeschaut wurde, wobei die Nothilfesituation und Unschuld der Mandantin deutlich erkennbar wurde. Nachdem alle Zeugen angehört wurden und die Verteidigung zahlreiche Beweisanträge gestellt hatte, endete das Verfahren abrupt am 5. Verhandlungstag mit einem Freispruch, der einzig dem Einsatz des Verteidigerteams geschuldet war. Der Haftbefehl wurde aufgehoben und die Mandantin konnte sofort nach Hause gehen.

Kein Fall ist zu klein! Wir kämpfen ausnahmslos mit vollem Einsatz für Ihre (Meinungs-)Freiheit!

Der vor dem Amtsgericht unverteidigte Mandant war wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt worden, obwohl er eine zulässige Meinungsäußerung eine Werbeanzeige eines öffentlich-rechtlichen Unternehmens betreffend getätigt hatte. Of Counsel Prof. Dr. Gerhold und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig erreichten nach zähem Ringen mit der Staatsanwaltschaft einen unbedingten Freispruch in der Sprungrevision. Eine Zurückverweisung kam für das OLG nicht in Betracht, da dem Senat ausgeschlossen schien, dass eine andere Abteilung des zuständigen Amtsgerichts würde Feststellungen treffen können, die geeignet wären, eine Verurteilung zu tragen. Es handelte sich schon nach unserer ersten Einschätzung um eine klassische Fehlentscheidung, weshalb wir empfohlen haben, auf eine Berufung zu verzichten. Durch die erfolgreiche Sprungrevision ist es dem Mandanten daher erspart geblieben, ein zweites Mal vor Gericht zu erscheinen und sich gegen die von vornherein unberechtigten Vorwürfe verteidigen zu müssen. Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, das unabhängig von politischen Überzeugungen des Äußernden, dem Milieu, dem er entstammt, oder der Szene, in der er verkehrt, mit allen Mitteln bewahrt werden muss. Dieses Ziel erreichen Sie mit uns als verlässlichem Partner.