Parallel zu der Veröffentlichung seines neuen Werkes „Weggesperrt – Warum Gefängnisse niemandem nützen“ am 11. Mai 2020 berichtet auch „Die Zeit“ über den ehemaligen Anstalts- und Abteilungsleiter der JVA Zeithein, Torgau bzw. Straubing und derzeit praktizierenden Rechtsanwalt in Augsburg, Dr. Thomas Galli.
Dr. Thomas Galli: „Schafft die Gefängnisse ab!“
Es ist bereits seine 5. Buch-Veröffentlichung, in der er über seine persönlichen Erfahrungen aus dem Gefängnisalltag und seine Einstellung zum Justizvollzug berichtet. In seiner neuesten Veröffentlichung und im Zeit-Artikel appelliert er an uns – die Gesellschaft – und die Politik, umzudenken und unser System der Bestrafung grundlegend zu hinterfragen. Denn: Wegsperren hilft niemandem. Im Gegenteil: Unter dem Deckmantel der Resozialisierung werden kriminelle Strukturen und Verhaltensweisen im Gefängnis nicht nur erlernt, sondern verhärtet, sodass das Vollzugsziel, nämlich, dass ein Inhaftierter nach seiner Entlassung keine weiteren Straftaten mehr begeht, durch das System selbst weitestgehend vereitelt wird.
Wir müssen anfangen, offen für Alternativen zu sein.
Sinnvolle Ansätze für Alternativen zur Gefängnisstrafe gibt es bereits heute. Jedoch sperrt sich die Gesellschaft und vor allem die Politik, insbesondere aus Angst vor den vermuteten Mehrkosten und einem vermeintlichen Sicherheitsverlust, diese Ansätze genauer zu betrachten.
Dr. Thomas Galli und sein Team gründeten 2019 den Verein „Strafe der Zukunft e.V.“, um auf solche alternativen Ansätze aufmerksam zu machen und diese zu fördern. Seine neueste Veröffentlichung zeigt eindrucksvoll auf, warum wir diese Alternativen dringend brauchen und wie sie konkret aussehen könnten.
Auch wir als H/T Team unterstützen diese innovativen Ansätze, da wir tagtäglich gegen die Ungerechtigkeiten des starren Justiz-Apparates ankämpfen und uns unermüdlich für die Rechte unserer Mandanten einsetzen.
„Strafe der Zukunft“
Rechtsanwältin Mayer aus unserem Team arbeitet mit Dr. Thomas Galli innerhalb und außerhalb des Vereins „Strafe der Zukunft“ eng zusammen. Bereits im Jahr 2018 veröffentlichte sie einen Kurzartikel über ein konkretes Projekt zur Umsetzung von „Strafvollzug in freien Formen“ als eine alternative Sanktionsform für jugendliche Straftäter in Bayern in der „Neuen Kriminalpolitik“, Ausgabe 4, S. 436 – 451. Im Sommer wird mit Unterstützung von Dr. Galli ihre wissenschaftliche Arbeit zu diesem Thema als Buch veröffentlicht.
Zu diesem Engagement gehört für sie natürlich auch die Verteidigung von Mandaten in Haft.
Zum Beispiel:
- Anträge auf Strafaussetzung zur Bewährung zum Halbstrafen- oder Zweidrittel-Zeitpunkt
- Sofortige Beschwerden bei deren Versagung
- Anträge auf gerichtliche Entscheidungen nach § 109 StVollzG (sog. „109er“) gegen alle vollzuglichen Entscheidungen
Brauchen Sie rechtliche Unterstützung bei vollzuglichen Angelegenheiten? Frau Mayer aus dem H/T Team unterstützt Sie gerne dabei und kämpft für Sie!