27. März 2023 | Defensio-Fälle

„Zugange sein“ begründet keine Strafbarkeit

Strafverteidigerin: Patrique Noetzel  

Vorwurf: Besonders schwerer Fall des Diebstahls 

Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht 

Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg 

 

Dem zum Zeitpunkt der Vorkommnisse 15-jährigen Mandanten wurde Diebstahl in besonders schwerem Fall vorgeworfen. Die Polizei leitete ein Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen einer Zeugenaussage ein, aus der hervorgeht, dass mein Mandant mit seinem 13-jährigen Freund an einem Roller „zugange“ gewesen seien. Dazu reichte der Zeuge ein verschwommenes Foto des Geschehens bei der Polizei ein. In einer umfassenden und sehr gut begründeten Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Noetzel darlegen, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen eines Diebstahls nicht vorlagen und daher ein hinreichender Tatverdacht gegen seinen Mandanten ausscheidet. 

Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren antragsgemäß eingestellt. Dem erleichterten Mandanten wurde damit ein nervenaufreibendes Gerichtsverfahren erspart.