Strafverteidigerin: Patrique Noetzel
Vorwurf: Besonders schwerer Fall des Diebstahls
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg
Dem zum Zeitpunkt der Vorkommnisse 15-jährigen Mandanten wurde Diebstahl in besonders schwerem Fall vorgeworfen. Die Polizei leitete ein Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen einer Zeugenaussage ein, aus der hervorgeht, dass mein Mandant mit seinem 13-jährigen Freund an einem Roller „zugange“ gewesen seien. Dazu reichte der Zeuge ein verschwommenes Foto des Geschehens bei der Polizei ein. In einer umfassenden und sehr gut begründeten Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Noetzel darlegen, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen eines Diebstahls nicht vorlagen und daher ein hinreichender Tatverdacht gegen seinen Mandanten ausscheidet.
Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren antragsgemäß eingestellt. Dem erleichterten Mandanten wurde damit ein nervenaufreibendes Gerichtsverfahren erspart.