27. März 2023 | Defensio-Fälle

Moment der Unaufmerksamkeit

Strafverteidiger: Svenja Dörge 

Vorwurf: Fahrlässige Körperverletzung 

Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht  

Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg 

 

Unserem Mandanten wurde die Begehung einer fahrlässigen Körperverletzung vorgeworfen. In einem unaufmerksamen Moment soll er einen Mofa-Fahrer übersehen und mit seinem Pkw angefahren haben. 

Strafverteidigerin Svenja Dörge konnte in einer Schutzschrift herausarbeiten, dass es an einem öffentlichen Interesse der Strafverfolgung fehlte. 

Die Staatsanwaltschaft schloss sich dieser Argumentation an und stellte das Verfahren antragsgemäß nach § 170 Abs. 2 StPO ein.