09. März 2022 | Defensio-Fälle

Was grünt so grün?

Strafverteidiger:in: Christian Albrecht 

Vorwurf: Unerlaubter Anbau von Betäubungsmitteln 

Ergebnis: Einstellung nach § 153 StPO  

Wo? Staatsanwaltschaft Kiel 

 

Dem Mandanten wurde unerlaubter Anbau von Betäubungsmitteln vorgeworfen. Bei einer Durchsuchung fand die Polizei im Keller des Mandanten einen abgetrennten Raum mit zwei Entlüftungsanlagen, an den Wänden mit alukaschierten Styropormatten ausgekleidet. Es roch nach Gras. Im Garten stellten die Beamten eine einzige Cannabispflanze sicher. Die getrockneten Blätter ergaben ein Gewicht von 100g. In der Schutzschrift konnte gezeigt werden, dass der unerlaubte Anbau nicht mit der für eine Anklage hinreichenden Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden konnte. Der Begriff des Anbaus ist zwar weit gefasst. Er umfasst nicht nur die Aussaat, sondern auch die Pflege von Cannabis-Pflanzen. Der Umstand aber, dass sich die Topfpflanze im Garten befand (und eben nicht im Keller!) sprach dafür, dass diese vollkommen sich selbst überlassen war. Nahe lag, dass der Mandant die Pflanze geschenkt bekommen hatte und sich ihrer Betäubungsmitteleigenschaft gar nicht bewusst war. Hinsichtlich des unerlaubten Besitzes bestand bereits kein öffentliches Interesse an Strafverfolgung, da die Pflanze nicht in den Verkehr gelangt und dazu offenbar auch gar nicht bestimmt war. Ebenso war die Schuld unseres Mandanten als gering anzusehen. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren wegen Geringe der Schuld antragsgemäß ein.