Strafverteidiger: Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln
Ergebnis: Einstellung nach § 170 II StPO
Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, Betäubungsmittel mit einer Postsendung erworben zu haben. Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig herausarbeiten, dass die Frage an einen Chatpartner, ob die Post angekommen ist, nicht ausreicht, um einen Erwerb von Betäubungsmitteln annehmen zu können. Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren daraufhin eingestellt.