Strafverteidiger: Rechtsanwalt Jonas Göttert
Vorwurf: Besitz einer verbotenen Waffe
Ergebnis: Einstellung wegen Geringfügigkeit
Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck
Unser Mandant hatte Polizisten zu einem Ort geführt, an dem er vor Jahren einmal eine Schusswaffe vergraben hatte. So konnte, wie von dem Mandanten beabsichtigt, die Waffe durch die Polizei sichergestellt werden. Strafverteidiger Jonas Göttert konnte darlegen, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen war. Unser Mandant hatte wegen einer Unachtsamkeit versäumt, die Waffe straffrei abzugeben. Er hatte sie vergraben, um eine Gefährdung von Personen auszuschließen. Darin kam eine rechtstreue Gesinnung unseres Mandanten zum Ausdruck. Abgesehen davon war die Waffe ohnehin unbrauchbar. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ein.