Strafverteidiger: Oliver Moro
Vorwurf: Besitz kinderpornographischer Schriften
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Hannover
Dem Mandanten wurde der Besitz kinderpornographischer Schriften vorgeworfen. Wir konnten die Einstellung des Verfahrens erwirken, da dem Mandanten nicht nachgewiesen werden konnte, dass er die Tat begangen hatte. Außer ihm kamen auch andere Personen als Täter in Betracht. Die Staatsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren antragsgemäß ein.