Defensio-Erfolge
Defensio-Erfolge
Betrunken gefahren oder strafloser Nachtrunk?
Eine völlig uneinsichtige Richterin auf Verurteilungskurs musste von uns – leider nur über laute Worte – zum Freispruch gebracht werden.
Vater sein und Vater bleiben.
Unser Mandant war wegen Körperverletzung angeklagt.
„Jäger und Sammler?“
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, kinder- und jugendpornografische Dateien besessen zu haben.
Verhängnisvolle Briefsendung aus den Niederlanden
Der Mandantin wurde im Rahmen der gegen sie geführten Ermittlungen der unerlaubte Erwerb von Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG vorgeworfen.
Bundeswehr und Gehorsamsverweigerung
Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, den Gehorsam verweigert zu haben.
Ohne Wissen keine Führung
Der Mandantin wurden als Geschäftsführerin Delikte der Wirtschaftskriminalität wie Untreue und Insolvenzverschleppung vorgeworfen.
Liebe kennt keine Grenzen!
Dem Mandanten wurde eine Scheinehe vorgeworfen sowie die Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt.
Dealer oder nicht?
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, mit Cannabis Handel getrieben zu haben. Einziges Beweismittel war die belastende Aussage eines Zeugen.
Ziel erreicht: Freiheit erhalten.
Unser Mandant hatte bereits bei der Polizei eingestanden, dass er über einen Zeitraum von zwei Jahren auf verschiedenen Plattformen und Chatforen mit Kindern und Jugendlichen (kinder-)pornographische Bilder und Videos getauscht und die Minderjährigen dazu aufgefordert hatte, ihm Nackt- und Intimbilder von sich zu schicken.
Keine Anklage trotz Selbstanzeige
Dem Mandanten wurde das vorsätzliche Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion sowie ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vorgeworfen.