21. Juni 2023 | Defensio-Fälle

Haltlose Anschuldigung

Strafverteidiger: Christoph Grabitz 

Vorwurf: § 29 BtMG 

Ergebnis: Einstellung  

Wo? Staatsanwaltschaft Münster 

 

Unserem Mandanten wurde der Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln und das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vorgeworfen. Auslöser des Ermittlungsverfahren war eine Zeugenaussage in einem anderen Verfahren, in dem der Zeuge vermutete, dass unser Mandant Betäubungsmittel besitzt und vertreibt. Im Rahmen einer Ermittlungsdurchsuchung bei der Wohnanschrift unseres Mandanten konnten keine Betäubungsmittel aufgefunden werden. Die Auswertung des sichergestellten Mobiltelefons ergab zudem keinen Hinweis auf Betäubungsmittelhandel. Es konnte dargelegt werden, dass die Vorwürfe des Zeugen haltlos sind. Das Ermittlungsverfahren beruhte auf einer reinen Mutmaßung eines Zeugen. Die Staatsanwaltschaft Münster stellte das Verfahren antragsgemäß ein.