Strafverteidiger: Svenja Dörge
Vorwurf: (Laden-) Diebstahl
Ergebnis: Einstellung gegen Auflage
Wo? Staatsanwaltschaft Hannover
Der Mandantin wurde ein Ladendiebstahl vorgeworfen. Sie soll Ware erst in eine Einkaufstüte und dann in ihre Tasche gelegt haben, um ohne zu bezahlen das Warenhaus zu verlassen. In einem Antrag an die Staatsanwaltschaft konnte Strafverteidigerin Svenja Dörge darlegen, dass eine Einstellung gegen Auflage sachgerecht ist. Die Mandantin hat die Geschäftsräume nicht verlassen, sich umgehend geständig eingelassen und bereits eine Vertragsstrafe gezahlt, sodass von der Erhebung der öffentlichen Anklage abgesehen werden konnte.
Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.