Datum: 23.12.2021
Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: u.a. Körperverletzung
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Kiel
Dem Mandanten wurde unter anderem die Begehung einer Körperverletzung vorgeworfen. Aufgrund eines Streits hatte die Ehefrau Anzeige gegen den Mandanten erstattet und behauptet, der Mandant habe sie schon öfters geschlagen und im Anschluss aufgrund der erlittenen Verletzungen in der gemeinsamen Wohnung eingesperrt.
In einer gut begründeten Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft wurde dargelegt, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen den Mandanten besteht, da anzunehmen ist, dass sich die Ehefrau auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht beruft. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.