Datum: 23.12.2021
Strafverteidigerin: Franziska Mayer
Vorwurf: Vortäuschen einer Straftat
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Hannover
Der Mandantin wurde unter anderem das Vortäuschen einer Straftat vorgeworfen. Aufgrund eines eingefahrenen Nachbarstreites, kommt es seit einigen Jahren zu wechselseitigen Anzeigen zwischen den Eigentümern der Wohnungen im Haus. Die Mandantin nahm bei Entdecken einer Kamera an, dass diese durch die Eigentümerin der Wohnung angebracht wurde und erstattete Anzeige, wobei ihr nicht nachzuweisen war, dass sie mit Sicherheit wusste, dass diese von den Mietern installiert worden war. Demnach ist der subjektive Tatbestand des § 145d StGB nicht erfüllt.