Strafverteidiger: Rechtsanwalt Jonas Meese
Vorwurf: Verleumdung
Ergebnis: Einstellung
Wo: Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
Unserer Mandantin wurde Verleumdung vorgeworfen. Sie soll gegenüber dem Rechtsanwalt ihrer Kinder in einem Sorgerechtsstreit Unwahrheiten über die neue Lebensgefährtin ihres Ex-Partners erzählt haben. Strafverteidiger Jonas Meese führte in einer gut begründeten Schutzschrift aus, weshalb die Voraussetzung für eine Einstellung wegen fehlenden hinreichenden Tatverdachts vorlagen. Die neue Lebensgefährtin versäumte es innerhalb der Antragsschrift einen Strafantrag gegen meine Mandantin zu stellen. Bei der Verleumdung handelt es sich um ein sog. absolutes Antragsdelikt. Ein fehlender Strafantrag stellt ein Verfahrenshindernis dar. Die Staatsanwaltschaft ließ sich von der Schutzschrift überzeugen. Sie stellte das Verfahren ein.