14. Februar 2024 | Defensio-Fälle

Einstellung beim Vorwurf Computerbetrug

Strafverteidiger: Rechtsanwalt Jonas Meese 

Vorwurf: Computerbetrug  

Ergebnis: Einstellung   

Wo: Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main  

 

Unserer Mandantin wurde ein Computerbetrug vorgeworfen. Sie soll über das Internet unter Angabe einer falschen E-Mail-Adresse versucht haben, zwei Campingplätze in Italien zu buchen. Strafverteidiger Jonas Meese führte in einer gut begründeten Schutzschrift aus, weshalb die Voraussetzung für eine Einstellung wegen fehlenden hinreichenden Tatverdachts vorlagen. Es spricht viel dafür, dass unsere Mandantin sich lediglich bei der Eingabe der E-Mail-Adresse vertippte, denn insbesondere tragen sie und die Anzeigenerstatterin denselben Vor- und Nachnamen. Auch lagen weder ein Computerbetrug noch ein Betrug tatbestandsmäßig vor, denn es handelte sich bei den E-Mails lediglich um unverbindliche Buchungsanfragen. Die Staatsanwaltschaft ließ sich von der Schutzschrift überzeugen. Sie stellte das Verfahren ein.