Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
Vorwurf: Verdacht der Urkundenfälschung
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Stuttgart
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung einer Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe manipuliert zu haben. Hierfür soll er die auf seine Ehefrau ordnungsgemäß ausgestellte Bescheinigung als Vorlage verwendet haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Stuttgart konnte Strafverteidiger Dr. Hennig darlegen, dass eine konkrete Tathandlung bereits nicht urbar zu machen ist und auch aus rechtlichen Gründen sowohl hinsichtlich der Manipulation am Ausgangsdokument als auch hinsichtlich des Erstellens und Verwendens der Kopie selbst keine Urkundenfälschung gegeben ist. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.