von: Dr. jur. Jonas Hennig, Fachanwalt für Strafrecht
Urteil im Mordverfahren am Landgericht Lüneburg
Nach monatelangem Prozess erging vergangene Woche das Urteil in einem Mordverfahren am Landgericht Lüneburg.
Dr. Hennig: „Ein schwerwiegendes Fehlurteil“
Dr. Hennig: „Ein zu meiner Überzeugung schwerwiegendes Fehlurteil, das die Unschuldsvermutung mit Füßen tritt. Das Mordmerkmal der Heimtücke lag nicht vor. Revision zum Bundesgerichtshof ist eingelegt.“