11. Juni 2019

Revision eingelegt gegen Verurteilung wegen Mordes

von: Dr. jur. Jonas Hennig, Fachanwalt für Strafrecht

 

Urteil im Mordverfahren am Landgericht Lüneburg

Nach monatelangem Prozess erging vergangene Woche das Urteil in einem Mordverfahren am Landgericht Lüneburg.

 

Dr. Hennig: „Ein schwerwiegendes Fehlurteil“

Dr. Hennig: „Ein zu meiner Überzeugung schwerwiegendes Fehlurteil, das die Unschuldsvermutung mit Füßen tritt. Das Mordmerkmal der Heimtücke lag nicht vor. Revision zum Bundesgerichtshof ist eingelegt.“