von: Alexander Schlüter
Die vergangene Woche war eine „Freispruch-Woche“. Hitzige Debatten mit der Staatsanwaltschaft, lange und teils bissige Plädoyers prägten den Alltag des gesamten Teams. Der erste Blick auf unsere Arbeit zeichnet das klassische Bild von Strafverteidigung vor Gericht.
Professionelle Verteidigung am Amtsgericht Osterholz-Scharmbek
Die ganztägige Verhandlung am Amtsgericht in Osterholz-Scharmbeck am Montag war ein Lehrstück professioneller Verteidigungsarbeit vor Gericht. Drei Mandanten, denen gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wurde, waren angeklagt. Die zu unserer Überzeugung unschuldige Familie, die noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, wollte sich erklären, aber die Mandanten vertrauten uns, dass Schweigen das Mittel der Wahl ist. Bei der Zeugenbefragung kam es darauf an, die schwachen Aussagen stehen zu lassen und gerade keine Fragen zu stellen. Ein Anfängerfehler vieler Verteidiger ist es, zu viele und vor allem die falschen Fragen zu stellen. Immer wieder wurde es laut beim Streit um suggestive Fragen durch die Justiz. Die Staatsanwaltschaft beantragte in einem hilflosen, unprofessionellen sowie oberflächlichen Plädoyer Freiheitsstrafen. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig ließ kein gutes Haar an der staatsanwaltlichen Fehlinterpretation und legte ausführlich dar, dass der vom Nebenkläger behauptete Sachverhalt nicht glaubhaft ist und sogar durch die Hauptverhandlung widerlegt werden konnte. Das Gericht folgte in allen Punkten. Die ersten drei Freisprüche der Woche für Dr. Hennig, Christian Albrecht und Franziska Mayer.
Am Donnerstag folgten bei einem Fortsetzungstermin zwei weitere Freisprüche in Hamburg für Christian Albrecht und Miriam Paschke. Ausnahmsweise war es hier die richtige Strategie, die Mandanten zu einem bestimmten Beweisthema sprechen zu lassen. Das ist nur in seltenen Ausnahmen sinnvoll und setzt größtes Fingerspitzengefühl und Vertrauen gegenüber dem Gericht voraus. Jeder Fall ist anders und so war hier die absolute Ausnahmetaktik – das Gegenteil zum Vorgehen am Montag – ein probates Mittel.
Der sechste Freispruch ging wiederum an Franziska Mayer, die eine unschuldige Mandantin gegen den Vorwurf des Wohnungseinbruchdiebstahls erfolgreich am Amtsgericht Lüneburg verteidigte.
Doch manchmal ist auch eine Verurteilung ein großer Sieg. So konnte Rechtsanwalt Moro im Rahmen einer Strafmaßverteidigung mit Geständnis für seinen Mandanten eine Bewährung durchsetzen, was nach Aktenlage aussichtslos erschien.
32 Einstellungen in schriftlichen Verfahren innerhalb einer Woche
Unsere größten Erfolge finden jedoch ganz im Stillen außerhalb der öffentlichen Hauptverhandlung statt. 32 Einstellungen in schriftlichen Verfahren aus den Bereichen des Wirtschafts- und Sexualstrafrechts allein durch schriftliche Anträge konnten wir nämlich in derselben Woche verbuchen. Diese Mandanten feiern den Erfolg im Stillen, denn es war gerade das Ziel, eine öffentliche Hauptverhandlung zu verhindern. Eine Einstellung im Ermittlungsverfahren, insbesondere eine solche mangels Tatverdacht, ist immer besser als ein Freispruch vor Gericht. Weniger Stress und vor allem keine Öffentlichkeitswirkung.
Fachanwalt für Strafecht Dr. Jonas Hennig: „Wir Verteidiger freuen uns bisweilen über die Bühne vor Gericht. Wenn wir aber durch unsere Schutzschriften den Mandanten eine solche Verhandlung ersparen können, ist dies unser größter Sieg.“