Strafverteidiger Christian Albrecht konnte in einem mehrere Hauptverhandlungstage umfassenden Strafverfahren einen Freispruch für den ursprünglich angeklagten Vorwurf des schweren Raubes (Mindestfreiheitsstrafe 5 Jahre) erwirken. Der vom Gericht ermahnte Staatsanwalt – er war an einem der Hauptverhandlungstage eingeschlafen – sah dies anders und beantrage eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten wegen Beihilfe zu diversen Raubdelikten. Der zu unserer Überzeugung insoweit unschuldige Mandant wurde durch die Kammer entgegen des Antrags der Staatsanwaltschaft freigesprochen. Es verblieb lediglich der Vorwurf der Computerbetruges und die damit verbundene kurze Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Durch engagierte Verteidigung konnte Fachanwalt für Strafrecht Albrecht das Gericht überzeugen, dass der Mandant weder einen mittäterschaftlichen Raub noch eine Beihilfe zu einem Raub oder gar einem schweren Raub begangen hat. Die richtigen Fragen, Anträge, Teileinlassungen und vor allem ein sehr ausführliches Plädoyer waren entscheidend um hier ein exzellentes Ergebnis zu erzielen. Der Mandant und seine Familie sind glücklich.