von: Dr. jur. Jonas Hennig, Fachanwalt für Strafrecht
Mein Mandant wurde mittels Strafbefehl mit einer empfindlichen Geldstrafe wegen Körperverletzung im Rahmen eines Beziehungsstreits belegt.
Einspruch gegen Strafbefehl
Wir legten umgehend Einspruch ein. In Absprache mit dem Mandanten beantragte ich zwei Entlastungszeugen.
Vernehmung der Ex-Freundin: Erhebliche Widersprüche und Unplausibilitäten
Schon nach der Vernehmung der Belastungszeugin, der Ex, war klar, dass ihre Aussage nicht auf tatsächlichem Erleben beruht. Im Plädoyer arbeitete ich die verschiedenen Inkonstanzen und erheblichen Widersprüche zu glaubhaften Zeugen sowie diverse Unplausibiltäten heraus. Ihre Schilderung konnte nicht stimmen, da sie schon nicht zu den Lichtbildern passten, die keine fremdbeigebrachten Verletzungen zeigten.
Die Entlastungzeugen rundeten das zu meiner Überzeugung zutreffende Bild der Unschuld meines Mandanten ab.
Das Ergebnis: Freispruch!
Sogar die Staatsanwaltschaft konnten wir überzeugen.
Freispruch in allen Punkten auf Kosten der Landeskasse!