08.09.2026

WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Flensburg 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexuelle Nötigung unter Ausnutzen einer schutzlosen Lage nach  
§ 177 Abs. 1, Abs. 5 StGB 

Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde sexuelle Nötigung unter Ausnutzen einer schutzlosen Lage vorgeworfen. Er soll eine Jugendliche eingeladen haben, in seinem Auto Drogen zu konsumieren. Er hat ihr unter anderem Schmerzmittel intravenös verabreicht, woraufhin sie teilweise Erinnerungslücken an das Geschehen danach hatte. Wie sich herausstellte, hatten sie danach auch Geschlechtsverkehr. Das Geschehen kam nur deshalb zur Anzeige, weil die Anzeigeerstatterin es ihrer Tante anvertraute, die wiederum die Eltern kontaktierte. Die Anzeigeerstatterin sagte aus, ein Verlangen nach dem Kick der ersten Injektion gehabt zu haben. Deshalb traf sie sich insgesamt vier Mal mit unserem Mandanten. Dabei hat sie nicht angegeben, Sex gegen ihren Willen gehabt zu haben, sondern es vielmehr gewollt zu haben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig legte in einer Schutzschrift dar, weshalb in solchen Situationen der Tatbestand der sexuellen Nötigung nicht erfüllt ist. Dem folgte die Staatsanwaltschaft und stellte das Verfahren ein.