26.10.2026
WO? Staatsanwaltschaft Lüneburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern
Ergebnis: Einstellung
Unserem damals 15-jährigen Mandanten wurde vorgeworfen Geschlechtsverkehr mit seiner damaligen 13-jährigen Freundin gehabt zu haben. In seiner Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass kein hinreichender Tatverdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern vorliegt. Es konnte mittels Aussageanalyse dargelegt werden, dass die Aussage unglaubhaft ist. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
