15.09.2026
WO? Staatsanwaltschaft Limburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, bei einer Gartenparty die Anzeigenerstatterin vergewaltigt zu haben. Dafür soll er ihr eine unbekannte Substanz verabreicht und es als ein alkoholisches Getränk getarnt haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Limburg konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht nicht besteht und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin bestehen. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
