22.06.2026

WO? AG Northeim
WER? Strafverteidiger Höft
DELIKT: Verbreitung kinderpornografischer Dateien
Ergebnis: Einstellung

In dem Verfahren ging es schwerpunktmäßig um das Versenden einer kinderpornografischen Datei. Da die Tat sowohl qualitativ als auch quantitativ in dem untersten Bereich der Deliktsbreite lag und der Angeklagte nicht vorbestraft war, konnte der Verteidiger Thure Höft das Gericht und die Staatsanwaltschaft von der Einstellung des Verfahrens gegen eine moderate Geldauflage überzeugen.