16.07.2026

WO? Staatsanwaltschaft Mainz
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verbreiten pornografischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde das Verbreiten pornographischer Inhalte an Personen unter 18 Jahren vorgeworfen. Er soll auf Snapchat einen pornographischen Inhalt hochgeladen haben. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Moro die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass meinem Mandanten vor dem Hintergrund des CyberTipline Reports keine Täterschaft nachzuweisen ist. Zudem wurde erfolgreich eingewandt, dass die bloße Zuordnung einer IP-Adresse keine Rückschlüsse auf die individuelle Täterschaft des Mandanten zulässt. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.