10.07.2026
WO? Staatsanwaltschaft Rottweil
WER? Strafverteidigerin Svea Riepshoff
DELIKT: Verbreitung kinderpornographischer Inhalte nach §§ 184b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StGB
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde die Verbreitung kinderpornografischer Schriften vorgeworfen. Er soll ein Bild auf der Plattform „Snapchat“ hochgeladen haben. Aufgrund einer Meldung der halbstaatlichen Organisation für Missbrauchsfälle „NCMEC“ wurde unser Mandant als Beschuldigter geführt. Es wurde weder durchsucht noch konnten weitere Beweise für seine Täterschaft gefunden werden. Strafverteidigerin Svea Riepshoff konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass kein Nachweis dafür erbracht werden konnte, dass der Mandant überhaupt solche Fotos hochgeladen hat. Nachdem die Ermittlungen ins Leere führten und keine Anzeichen für die Täterschaft unseres Mandanten gefunden wurden, folgte die Staatsanwaltschaft dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
