10.04.2026
WO? Amtsgericht Ibbenbüren
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Verdachts des Besitzes von Kinderpornografie
Ergebnis: Teilfreispruch
Der Mandant wurde wegen Besitzes von Kinderpornografie angeklagt. In der Hauptverhandlung konnte Strafverteidiger Ippolito das Gericht und die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass das Verfahren gegen eine (moderate) Geldauflage eingestellt werden kann. Andernfalls hätte eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten udn ein Eintrag im Führungszeugnis gedroht. Ergebnis: Einstellung des Verfahrens.
